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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Deposito Live

Stand: Oktober 2026

§ 1 Betreiber und Geltungsbereich

(1) Betreiber der Plattform „Deposito Live“ ist:

ProWebSolutions GmbH Aurelienstraße 48 04177 Leipzig Deutschland

Weitere gesetzliche Unternehmens- und Kontaktangaben sind im Impressum abrufbar.

(2) Diese Bedingungen regeln die Nutzung von Deposito Live durch registrierte Nutzer sowie die grundlegenden Bedingungen für die Bereitstellung von Funktionen für Fans, Künstler und Veranstalter.

(3) Für einzelne kostenpflichtige Angebote können ergänzende Bedingungen, Preis- oder Produktinformationen gelten. Sie werden dem Nutzer vor Abschluss des jeweiligen Vorgangs angezeigt.

(4) Soweit ein Künstler, Veranstalter oder sonstiger Anbieter in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, können zusätzliche Anbieter- bzw. Creator-Bedingungen Anwendung finden.

§ 2 Leistungsumfang von Deposito

(1) Deposito stellt eine technische Plattform insbesondere für folgende Funktionen bereit:

a) Nutzer- und Künstlerprofile,

b) soziale Beiträge, Kommentare und Reaktionen,

c) Musikveröffentlichungen und digitale Musikzugänge,

d) Album-Pässe,

e) Album-Codes,

f) Events und Eventdarstellung,

g) Ticketverkauf,

h) Sitzplatz- und Kapazitätsverwaltung,

i) digitale Tickets und Einlasskontrolle,

j) Zahlungs- und Abrechnungsfunktionen.

(2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils auf der Plattform tatsächlich freigeschalteten Angebot.

(3) Funktionen, die lediglich angekündigt, getestet oder als zukünftig bezeichnet werden, sind nicht geschuldeter Bestandteil des aktuellen Leistungsumfangs.

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

(1) Für bestimmte Funktionen ist ein Nutzerkonto erforderlich.

Die Registrierung und Nutzung eines Deposito-Nutzerkontos ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Nutzer haben die im Rahmen der Registrierung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß anzugeben und aktuell zu halten.

(3) Deposito kann die Bestätigung einer E-Mail-Adresse sowie zusätzliche Sicherheits- oder Identitätsnachweise verlangen.

(4) Zugangsdaten sind geheim zu halten und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.

(5) Ein Nutzerkonto kann ein persönliches Profil sowie zusätzliche Funktionen als Künstler oder Veranstalter umfassen. Diese Funktionen begründen nicht automatisch mehrere voneinander unabhängige Login-Konten.

(6) Der Nutzer hat Deposito unverzüglich zu informieren bzw. die vorgesehenen Sicherheitsfunktionen zu nutzen, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung seines Kontos bestehen.

§ 4 Öffentliche Profile und Identitäten

(1) Persönliche Nutzerprofile sind grundsätzlich entsprechend der bereitgestellten Privatsphäre-Einstellungen sichtbar oder nicht sichtbar.

(2) Künstlerprofile können als öffentliche Profile geführt werden.

(3) Ein Nutzer kann nur im Rahmen der ihm zugeordneten und serverseitig autorisierten Identitäten handeln.

(4) Eigene öffentliche Identitäten können nicht abonniert werden.

(5) Die Verwendung von Namen, Bildern, Kennzeichen oder sonstigen Angaben Dritter setzt voraus, dass der Nutzer hierzu berechtigt ist.

§ 5 Inhalte von Nutzern

(1) Nutzer können abhängig vom Funktionsumfang Texte, Bilder, Kommentare, Musikinhalte und weitere Inhalte bereitstellen.

(2) Die Rechte an den vom Nutzer eingestellten Inhalten verbleiben grundsätzlich beim jeweiligen Rechteinhaber.

(3) Der Nutzer räumt Deposito für die Dauer der Bereitstellung des jeweiligen Inhalts die zur technischen Erbringung des Dienstes erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein.

Diese umfassen insbesondere das Recht, Inhalte technisch zu speichern, zu verarbeiten, zu skalieren, zu konvertieren, zu übertragen und im Rahmen der vom Nutzer gewählten Sichtbarkeit auf Deposito darzustellen.

(4) Eine darüber hinausgehende eigenständige kommerzielle Verwertung des Inhalts durch Deposito ergibt sich aus dieser Klausel nicht.

(5) Der Nutzer gewährleistet, dass er über die zur Veröffentlichung erforderlichen Rechte verfügt.

§ 6 Unzulässige Inhalte und Verhalten

(1) Unzulässig sind insbesondere Inhalte oder Handlungen, die:

a) gegen geltendes Recht verstoßen,

b) Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter verletzen,

c) strafbare Drohungen oder rechtswidrige Hassinhalte enthalten,

d) betrügerisch oder irreführend sind,

e) personenbezogene Daten Dritter unbefugt offenlegen,

f) Schadsoftware oder schädliche technische Funktionen enthalten,

g) in erheblichem Umfang Spam oder missbräuchliche automatisierte Aktivitäten darstellen,

h) der Umgehung von Sicherheits-, Zugangs- oder Zahlungssystemen dienen.

(2) Die bloße Tatsache, dass ein Inhalt kontrovers, kritisch oder unerwünscht ist, genügt für sich allein nicht für eine Sanktion.

§ 7 Meldung und Moderation von Inhalten

(1) Deposito stellt Möglichkeiten bereit, Inhalte zu melden, die Nutzer für rechtswidrig oder regelwidrig halten.

(2) Meldungen sollen den betroffenen Inhalt möglichst eindeutig identifizieren und den Grund der Meldung nachvollziehbar erläutern.

(3) Deposito prüft Meldungen unter Berücksichtigung des geltenden Rechts, dieser Bedingungen und der Rechte der betroffenen Nutzer.

(4) Je nach Art und Schwere des Verstoßes kann Deposito insbesondere:

a) Inhalte entfernen,

b) Inhalte in ihrer Sichtbarkeit beschränken,

c) einzelne Funktionen vorübergehend sperren,

d) ein Konto vorübergehend beschränken,

e) in schweren oder wiederholten Fällen ein Konto dauerhaft sperren.

(5) Maßnahmen erfolgen nicht allein deshalb automatisch, weil ein anderer Nutzer einen Inhalt meldet.

(6) Soweit gesetzlich vorgeschrieben und eine Kontaktmöglichkeit besteht, informiert Deposito betroffene Nutzer über wesentliche Moderationsmaßnahmen und deren Gründe sowie über verfügbare Möglichkeiten zur Überprüfung oder Anfechtung.

§ 8 Musikveröffentlichungen und Rechte

(1) Künstler dürfen nur Musik und sonstige Inhalte veröffentlichen, hinsichtlich derer sie über sämtliche erforderlichen Rechte und Berechtigungen verfügen.

(2) Vor Veröffentlichung kann Deposito eine entsprechende Rechtebestätigung des Anbieters verlangen und protokollieren.

(3) Der Anbieter ist insbesondere dafür verantwortlich, dass durch Aufnahmen, Kompositionen, Texte, Cover, Bilder und Metadaten keine Rechte Dritter verletzt werden.

(4) Deposito darf Inhalte sperren oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen oder eine entsprechende rechtliche Verpflichtung besteht.

§ 9 Dauerhafter digitaler Musikkauf

(1) Beim als dauerhafter Kauf angebotenen digitalen Musikzugang erhält der Käufer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke im Rahmen der von Deposito angebotenen Nutzungsmöglichkeiten.

(2) Der Zugriff ist zeitlich nicht befristet, soweit das Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

(3) Ein dauerhafter Kauf beinhaltet nicht automatisch die Überlassung einer frei kopierbaren Audiodatei.

Ein Dateidownload besteht nur, wenn dies beim jeweiligen Angebot ausdrücklich angegeben wird.

(4) Gesetzliche Rechte des Käufers bleiben unberührt.

§ 10 Album-Pass

(1) Ein Album-Pass gewährt für den beim Kauf ausgewiesenen Zeitraum vollständigen digitalen Zugriff auf das betreffende Album.

(2) Nach Ende des Zeitraums endet der durch den Pass vermittelte Vollzugriff automatisch.

(3) Der Album-Pass ist ein zeitlich befristetes digitales Nutzungsrecht und keine Übertragung des Eigentums an Audiodateien.

(4) Ein erneuter Erwerb kann die Zugriffszeit nach den im Angebot angegebenen Regeln verlängern.

§ 11 Album-Codes

(1) Künstler können einmalig einlösbare Album-Codes bereitstellen.

(2) Ein gültig eingelöster Code kann dem Nutzer einen dauerhaften digitalen Zugriff auf das zugehörige Album gewähren.

(3) Ein Code darf nur einmal und entsprechend den für ihn geltenden Bedingungen verwendet werden.

(4) Ein Code begründet keinen Anspruch auf einen Dateidownload, sofern dies nicht ausdrücklich angeboten wird.

§ 12 Rolle von Deposito bei Angeboten Dritter

(1) Deposito stellt für Angebote von Künstlern und Veranstaltern technische Vermittlungs-, Verkaufs-, Zahlungs-, Rechnungs- und Bereitstellungsfunktionen zur Verfügung.

(2) Vor Vertragsschluss wird der für das jeweilige Angebot verantwortliche wirtschaftliche Verkäufer bzw. Veranstalter entsprechend der verfügbaren Produktinformationen ausgewiesen.

(3) Soweit Deposito nicht ausdrücklich selbst als Verkäufer oder Veranstalter ausgewiesen ist, kommt der Vertrag über das jeweilige Produkt bzw. die Veranstaltung zwischen dem Käufer und dem angegebenen Anbieter zustande.

(4) Deposito kann einzelne technische Vorgänge, insbesondere Zahlungsabwicklung, Rechnungserstellung, Ticketbereitstellung oder Rückabwicklung, im Auftrag oder für Rechnung des jeweiligen Anbieters durchführen.

(5) Der Anbieter erklärt gegenüber Deposito seinen für das Angebot maßgeblichen Unternehmerstatus.

Soweit gesetzlich erforderlich, informiert Deposito Verbraucher vor Vertragsschluss darüber, ob der Anbieter nach eigener Erklärung Unternehmer ist.

§ 13 Events und Tickets

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ist der jeweilige Veranstalter Vertragspartner hinsichtlich des Veranstaltungsbesuchs.

(2) Tickets können insbesondere als:

a) Tickets mit freier Platzwahl oder

b) Tickets mit konkret reserviertem Sitzplatz

angeboten werden.

(3) Bei reservierten Sitzplätzen wird ein konkreter Sitz entsprechend der Saalplan- und Reservierungslogik dem Ticket zugeordnet.

(4) Bei freier Platzwahl besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitz, soweit dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird.

(5) Digitale Tickets werden mit einem individuellen Berechtigungsnachweis, insbesondere einem QR-Code, bereitgestellt.

(6) Bereits verwendete, ungültige, erstattete oder nicht zur betreffenden Veranstaltung gehörende Tickets können beim Einlass zurückgewiesen werden.

§ 14 Absage und Verlegung von Veranstaltungen

(1) Für die Durchführung einer Veranstaltung ist grundsätzlich der jeweils angegebene Veranstalter verantwortlich.

(2) Bei Absage oder Verlegung richten sich Ansprüche aus dem Veranstaltungsvertrag grundsätzlich gegen den jeweiligen Veranstalter, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.

(3) Deposito kann die technische Rückabwicklung und Kommunikation unterstützen.

(4) Die konkrete Erstattung richtet sich nach der jeweiligen Veranstaltung, den gesetzlichen Vorgaben und den wirksam vereinbarten Bedingungen.

§ 15 Ticketübertragung

(1) Eine Übertragung eines Tickets auf einen anderen Nutzer ist nur möglich, wenn Deposito hierfür ausdrücklich eine entsprechende technische Funktion bereitstellt und die jeweilige Veranstaltung die Übertragung zulässt.

(2) Das bloße Übermitteln eines Screenshots oder einer Kopie eines QR-Codes bewirkt keine technische Änderung des Ticketinhabers.

(3) Weitere Regeln zur Übertragung werden vor Freischaltung einer Transferfunktion gesondert bekannt gegeben.

§ 16 Preise und Bestellung

(1) Vor Abgabe einer kostenpflichtigen Bestellung werden der maßgebliche Gesamtpreis und die wesentlichen Produkt- bzw. Leistungsmerkmale angezeigt.

(2) Soweit zusätzliche obligatorische Preisbestandteile anfallen, werden diese vor der Bestellung ausgewiesen.

(3) Der Nutzer gibt seine zahlungspflichtige Vertragserklärung über einen entsprechend eindeutig gekennzeichneten Bestellvorgang ab.

(4) Der konkrete Vertragsschluss richtet sich nach dem im jeweiligen Checkout dargestellten Angebot und dem angegebenen Vertragspartner.

(5) Preisberechnungen auf Deposito erfolgen serverseitig. Angezeigte clientseitige Werte begründen keinen Anspruch auf eine technisch manipulierte Preisgestaltung.

§ 17 Gebühren für Anbieter

(1) Deposito kann für Verkäufe, Ticketing oder andere kostenpflichtige Plattformleistungen Gebühren erheben.

(2) Die jeweils geltenden Gebühren werden dem Anbieter vor Aktivierung bzw. Durchführung des betreffenden kostenpflichtigen Angebots angezeigt oder in den hierfür geltenden Anbieterbedingungen festgelegt.

(3) Historische Transaktionen werden nicht rückwirkend allein aufgrund einer später geänderten Gebührenstruktur neu berechnet.

§ 18 Zahlungsabwicklung

(1) Zahlungen können über externe Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, abgewickelt werden.

(2) Der jeweilige Zahlungsdienstleister kann im Rahmen der Zahlungsabwicklung eigene gesetzliche Prüf-, Identifizierungs- oder Sicherheitsanforderungen stellen.

(3) Deposito verarbeitet keine vollständigen Zahlungskartendaten, soweit der eingesetzte Zahlungsprozess diese unmittelbar über den Zahlungsdienstleister erhebt.

(4) Ein Anbieter kann verpflichtet sein, für Auszahlungen ein eigenes Zahlungskonto beim jeweiligen Zahlungsdienstleister einzurichten und die dort verlangten Identitäts- bzw. Unternehmensprüfungen abzuschließen.

§ 19 Pflichten von Künstlern und Veranstaltern

(1) Künstler und Veranstalter müssen ihre geschäftlich relevanten Angaben wahrheitsgemäß und aktuell halten.

(2) Hierzu können insbesondere gehören:

a) Name bzw. Firma,

b) Anschrift,

c) Unternehmerstatus,

d) steuerlich erforderliche Informationen,

e) Rechnungsinformationen,

f) Zahlungs- und Auszahlungskonfiguration.

(3) Anbieter sind selbst verantwortlich für:

a) die Rechtmäßigkeit ihrer Angebote,

b) erforderliche Rechte an Musik und Medien,

c) die tatsächliche Durchführung ihrer Veranstaltungen,

d) die Richtigkeit ihrer Veranstaltungs- und Produktinformationen,

e) die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten gegenüber Käufern.

(4) Deposito darf ein kostenpflichtiges Angebot blockieren, wenn notwendige rechtliche, steuerliche, Identitäts- oder Zahlungsinformationen fehlen.

§ 20 Widerrufsrecht – allgemeine Regel

(1) Verbrauchern können bei Fernabsatzverträgen gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.

(2) Ob ein Widerrufsrecht besteht und unter welchen Voraussetzungen es erlischt oder ausgeschlossen ist, richtet sich nach der jeweiligen Vertragsart und den gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Soweit ein Widerrufsrecht besteht, werden die gesetzlich erforderlichen Informationen und Widerrufsmöglichkeiten im jeweiligen Vertragsprozess bereitgestellt.

§ 21 Tickets für termingebundene Veranstaltungen

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorgesehen sind, besteht nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich kein Widerrufsrecht.

Dies betrifft regelmäßig Eintrittskarten für konkret terminierte Veranstaltungen.

Andere gesetzliche Ansprüche, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Absage, bleiben hiervon unberührt.

§ 22 Digitale Inhalte und sofortige Bereitstellung

(1) Soweit bei einem digitalen Inhalt ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und der Nutzer die sofortige Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist wünscht, wird die hierzu erforderliche ausdrückliche Zustimmung im Bestellprozess eingeholt.

(2) Soweit gesetzlich erforderlich, bestätigt der Nutzer zugleich seine Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht durch den Beginn der Vertragserfüllung erlöschen kann.

(3) Die erforderlichen Erklärungen dürfen nicht allein durch diese AGB ersetzt werden, sondern müssen im konkreten Bestellprozess eingeholt werden.

(4) Erforderliche Vertragsbestätigungen werden auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.

§ 23 Elektronische Widerrufsfunktion

Soweit bei einem über Deposito online geschlossenen Vertrag gesetzlich eine elektronische Widerrufsfunktion erforderlich ist, wird diese während der maßgeblichen Widerrufsfrist leicht zugänglich zur Verfügung gestellt.

Diese Regel gilt nicht für Verträge, bei denen gesetzlich kein Widerrufsrecht besteht.

§ 24 Accountlöschung

(1) Nutzer können die Löschung ihres Deposito-Kontos über die hierfür bereitgestellte Funktion veranlassen.

(2) Nicht mehr erforderliche Profil- und Inhaltsdaten werden entsprechend der technischen Lösch- und Anonymisierungsprozesse entfernt oder anonymisiert.

(3) Durch die Kontolöschung werden bestehende Zahlungen oder Verträge nicht rückwirkend aufgehoben.

(4) Daten, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen weiter gespeichert werden müssen, können für den erforderlichen Zeitraum zugriffsbeschränkt erhalten bleiben.

§ 25 Sperrung und Kündigung

(1) Nutzer können ihr Konto nach Maßgabe der angebotenen Kontofunktionen beenden.

(2) Deposito kann ein Konto oder einzelne Funktionen bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Bedingungen oder gesetzliche Vorschriften einschränken oder sperren.

(3) Bei der Entscheidung werden Art, Schwere, Häufigkeit und Folgen eines Verstoßes berücksichtigt.

(4) Gesetzliche Pflichten zur Begründung oder zur Bereitstellung von Rechtsbehelfen bleiben unberührt.

§ 26 Verfügbarkeit

(1) Deposito ist bemüht, die Plattform mit hoher technischer Verfügbarkeit bereitzustellen.

(2) Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.

Vorübergehende Einschränkungen können sich insbesondere aus Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen oder Umständen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Betreibers ergeben.

(3) Bereits bestehende Zahlungs-, Ticket- und Vertragsdaten bleiben von vorübergehenden Darstellungs- oder Verbindungsproblemen grundsätzlich unberührt.

§ 27 Haftung

(1) Deposito haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b) bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

c) in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vorhersehbaren und für diese Art von Vertrag typischen Schaden begrenzt.

(3) Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(4) Soweit Deposito lediglich technische Plattformleistungen vermittelt, haftet Deposito nicht allein deshalb für die tatsächliche Durchführung einer von einem unabhängigen Veranstalter angebotenen Veranstaltung oder die Rechtmäßigkeit eines von einem Nutzer bereitgestellten Inhalts.

§ 28 Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von Deposito Live.

Die Datenschutzerklärung ist jederzeit über die Plattform abrufbar.

§ 29 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Änderungen dieser Bedingungen erfolgen nur mit Wirkung für die Zukunft.

(2) Bei Änderungen, die bestehende Vertragsverhältnisse wesentlich betreffen, werden Nutzer entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informiert.

(3) Für gewerbliche Nutzer werden einschlägige besondere gesetzliche Vorgaben für Online-Vermittlungsdienste berücksichtigt.

Soweit gesetzlich eine Vorankündigungsfrist erforderlich ist, wird diese eingehalten.

§ 30 Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

§ 31 Gerichtsstand

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, kann Leipzig als Gerichtsstand vereinbart werden.

§ 32 Salvatorische Bestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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